Streik des Nahverkehrs
Hinweis des Bildungsministeriums:
"Bei einem
großflächigen Ausfall von Bussen und Bahnen aufgrund eines Streiks gilt
grundsätzlich, dass die Erziehungsberechtigten am Morgen entscheiden, ob
der Schulweg für ihre Kinder noch zumutbar ist. Falls Schülerinnen und
Schüler aufgrund des Ausfalls öffentlicher Verkehrsmittel und in
Ermangelung zumutbarer Alternativen nicht zum Unterricht kommen können,
muss die Schule informiert werden."
Bitte beachten Sie diese Vorgehensweise!
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